Heiko Thieme-Boersen Experte-berichtet
Wirecard Krimi - Heiko Thieme: Nachkaufen? Reine Spekulation! Das ist ein "Dead Cat Bounce!"
Stratege Heiko Thieme legt sich fest: Wirecard im ausgebombten Bereich nachzukaufen, ist reine Spekulation. Ein Aufbaeumen ist zwar moeglich, der Fachbegriff dafuer ist der "Dead Cat Bounce". Das Ergebnis: Die Katze ist am Ende tot. Was also tun, wenn man die Wirecard Aktie noch im Depot hat? Weitere Themen im Club: Schicksalswoche bei der Lufthansa, der Staat ist "doch ein guter Manager!" Und der DAX rutscht wahrscheinlich doch noch mal unter 12.000 Punkte. Auch der Fall unter 11.000 oder sogar 10.000 Punkte ist nicht ausgeschlossen. Unter den aktuellen Empfehlungen sind unter anderen eine grosse amerikanische Bank, eine kleinere spanische Bank und ein deutscher Techwert nahe seinem Hoechstkurs.
Sie wollen mehr wissen? Isaan News empfiehlt Mithliedschaft im Heiko Thieme (Boersen) Club!
Isaan News-daily Newsfeed
Kredit Karte frei - ohne Gebuehren-Sofort Kredit ohne Pruefung? Vorsicht Betrug
Tuesday,13th of Oktober 2020-Isaan News recherchiert und berichtet - unpolitisch - neutral
Warnung vor "Wirecard Copy Cats" oder "Dead Cat Bounce" Taeglich bekommen Sie durch eMail und Internet Werbung verlockende Kredit Angeote , besonders in der jetzigen Zeit wo viele durch die Corona Pandemie in Schwierigkeiten geraten oder noch geraten werden
Warnung!
Solche Angebote sind nicht von serioesen Banken oder gar nicht von Banken, Angebote von FinTech Start Ups, welche sich schnell mal am Markt was verdienen moechten.
Wie bei Wirecard, ein genialer Redner und Ueberzeuger Markus Braun, versuchen "Copy Cats" auf der Welle von Betruegern zu reiten die taehlich hervorkommen.
Wenn man naeher hinsieht, wenn man die IP Nummern verfolgt oder gar nur die email adress, diese kommen aus Russland, Pole, Bulgarien, Rumaenien, Nigeria, sogar aus dem mittleren Osten und China. Hier gibt es tausende von illegalen "Call Centers" welche Anrufe taetigen und sich als sonstwas ausgeben, die Dumme aussuchen und mit wilden Versprechungen Daten, Konto Nummern erfragen.
Alles Betrugdenn... VISA Cards oder Master Cards sind eben das genau Karten, KEINE KREDIT Karten wie immer angenommen wird!. VISA oder Mastercard sind sogennate "Payment Gateways" , Zahlungsvermittler zwischen einem Kaeufer und Verkauefer, damit Vermittler zwischen der Bank des Kaeufers ( welche der eigentliche Kreditgeber ist) und der Bank des Verkaeufers.
Es sind NUR Vermittler zwischen unterschiedlichen Zahlungssystemen und Banken, es sind KEINE Zahlungs Garantien oder Kreditgeber. Ein komplizierter Internaionaler Vorgang.
Kredit Betrug
EC- und Kreditkarten sind eine gaengige Alternative zum Bargeld und besitzen als Zahlungsmittel (nicht Kreditgeber sondern nur Vermittler) eine recht hohe Akzeptanz - auch international. Diesen Umstand machen sich auch Kriminelle zu Nutze und entwickeln immer neue Vorgehensweisen, um an sensible Daten, wie PINs oder Kartenpruefnummern zu kommen. Skimming und Phishing zum Beispiel.
WARNUNG: Benutzen Sie NUR Kredit Karten oder Bank Karten die von Ihrer Hausbank ausgeben wurden - NUR lizensierte Banken koennen VISA oder Mastercard ausgeben.
MERKEN: Sogenannte Virtuelle VISA Karten oder VISA Karten mit Firmen Namen (Branded), sind KEINE von einer Bank gestuetzten oder geschuetzten Zahlungsmittel. Das Risiko liegt ausschlieslich bei dem Karten Nutzer.
Wirecard ist ein typisches Beispiel fuer Betrug mit sogenannten Virtuellen oder sogar Crypto VISA Karten. Anleger haben es den harten Weg gelernt, alles Geld, alle Investitionen welche der Wirecard Bank anvertraut wurden sind verloren.
Klagen haben keinen Sinn, denn Sie haben es mit genialen Betruegern zutun, welche fehlende Gesetze und eine lausige deutsche Aufsichtsbehoerde BaFin ausgenutzt haben!
Vorsicht beim bargeldlosen Bezahlen
EC- und Kreditkarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine Rolle: Sie koennen als Alternative zum Bargeld bequem als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Moeglichkeit, an ueber 1,7 Millionen Geldausgabeautomaten (ca. 60.000 in Deutschland) Bargeld mittels EC-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.
Die starke Verbreitung und vor allem die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" ueben auf Straftaeter eine unwiderstehliche Anziehung aus - der EC- und Kreditkartenbetrug floriert. Dabei wird es Kriminellen oft leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gueltigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer ueberall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz hoechst vertraulicher Informationen.
Des Weiteren entwickeln Taeter neue Vorgehensweisen, um betruegerisch an Kartendaten und persoenliche Geheimzahl zu gelangen - wie z.B. das so genannte Skimming.
Betrug mit Zahlungskarten
Beim Betrug mit Zahlungskarten (z.B. Girocard, frueher auch als ec-Karte bezeichnet) mit PIN sind die Zahlen 2019 mit 22.286 Faellen gegenueber 2018 mit 22.973 Faellen gesunken. Betrugsfaelle mit rechtswidrig erlangten Zahlungskarten ohne PIN fielen erneut, von 16.635 Faellen im Jahr 2018 auf 12.090 Faelle im Jahr 2019 (2017: 18.092 Faelle).
Warum?
Die Betrueger steigen immer mehr auf "digitale" Betruegereien um, da Deutschland und besonders die Regierung und Banken noch in der digitalen Steinzeit leben.
Berater Unternehmen sind nachlaessig oder ebenfalls nicht digitalisiert, es gibt nur wenige wirklich spezialisierte Bareter welche an der Vorfront der digitaliesierung und Sicherheit arbeiten (z.B. Blockchain Sicherheit - https://securescrypt.com )
In fast allen Deliktsbereichen des Betrugs mit unbaren Zahlungsmitteln kann man von einer so genannten "importierten Kriminalitaet" sprechen. Dabei treten insbesondere suedosteuropaeische, asiatische und schwarzafrikanische Taetergruppen in Erscheinung.
Bezahlen mit Kreditkarten Internet - das Benutzen von sogenannte Virtuellen Visa Karten
Bei dieser Bezahlmoeglichkeit werden Waren oder Leistungen per Schreiben, Telefon, Fax bzw. hauptsaechlich ueber das Internet bestellt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe der Kreditkartennummer und des Verfalldatums, gegebenenfalls zusaetzlich mittels der dreistelligen Kartenpruefnummer (CVC/CVV; auf der Kartenrueckseite).
Aktuell nutzen in Deutschland ca. 80 Prozent aller Personen ab 10 Jahren das Internet zu Hause, am Arbeitsplatz oder anderswo. Die starke Verbreitung des Internets machen sich auch Kriminelle zu Nutze, um an Daten von Zahlungskarten zu kommen: So geben unserioese Haendler beim Einsatz von Kreditkarten(-daten) im Internet nach Abschluss des Geschaefts die Kartendaten weiter oder nutzen sie illegal. Ebenso koennen Dritte bei einer unverschluesselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen oder Firmen abgreifen.
Auch durch gefaelschte Internetmails oder mittels Viren und Trojaner Schadprogrammen (Trojaner) versuchen Betrueger an Zahlungskartendaten, Passwoerter oder persoenliche Daten zu gelangen
(Phishing).
Worauf Sie beim Onlineshopping achten sollten, haben wir in unseren Tipps fuer einen sicheren Online-Kauf zusammengefasst.
Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten ,Umgang mit der PIN
Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden-schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ae.
Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer hoeflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.
Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldboerse als Sichtschutz dicht ueber die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspaehen erheblich.
Geben Sie die PIN niemals an Tueroeffnern, auch nicht bei Banken, ein. Verstaendigen Sie in solchen Faellen sofort die Polizei.
Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern. Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rueckgabe der eigenen Zahlungskarte.
Allgemeine Empfehlungen
Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Buero-/Arbeitsraeumen, Schwimmbaedern, Krankenhaeusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen - weder offen noch versteckt; auch nicht fuer nur kurze Zeit.
Behandeln Sie EC- und Kreditkarten vielmehr sorgfaeltig wie Bargeld und tragen Sie sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Koerper.
ueberzeugen Sie sich regelmaessig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Automaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die aeussere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffaellige Veraenderungen am Geldautomaten sofort der Polizei. Begeben Sie sich niemals gedankenlos zum Geldabheben an den Automaten.
Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditinstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag - vor allem die Abschnitte ueber die Haftung; sie legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfuellen haben.
Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfaeltig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah. Vernichten Sie verschriebene Belege, unter Umstaenden auch das Durchschreibepapier.
Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
Zahlungskarten im Internet
Benutzen Sie keine Virtuellen Karten, oder registrieren Sie sich fuer eine virtuelle Karte waehrend des Einkaufs-Das ist ganz sicher Betrug, aber sicher Daten Betrug-Ihre Daten werden irgendwo (in Ost Europa) gespeichert zum Missbrauch
Bei Internet-Transaktionen ist generell die Internet-Sicherheit beachten, d.h. verwenden Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktuelle Firewall, ueberpruefen Sie Browsereinstellungen, insbesondere hinsichtlich aktiver Inhalte. oeffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Absendern. Fuehren Sie die Transaktion moeglichst am eigenen Rechner aus. Mehr Infos unter Sicherheitskompass.
Geben Sie Ihre Kreditkartennummer nur ueber Verbindungen weiter, die eine Verschluesselung zwischen Ihrem Rechner und dem Empfaenger gewaehrleisten (z.B. SSL-Standard).
Zudem kann zusaetzlich die Angabe der Kartenpruefnummer (bei VISA heisst sie CVV2= Card Verification Value 2, bei Mastercard CVC2=Card Verification Code 2) gefordert werden, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt ist, aber nicht im Magnetstreifen gespeichert ist.
Allgemein gilt: Versichern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Drucken Sie die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und das Impressum (Adressenangabe, Telefonnummer) aus. ueberpruefen Sie anhand der Angaben die Existenz des Internet-Unternehmens. Drucken Sie den kompletten Geschaeftsvorgang aus. Beachten Sie bei Internet-Haendlern mit Sitz im Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Staaten, dass unser Rechtssystem moeglicherweise keinen Zugriff hat. Waehlen Sie ggf. andere Zahlungsmoeglichkeiten aus (per Nachnahme, per Lastschrift, per ueberweisung).
Weitere nuetzliche Informationen finden Sie im Faltblatt "Vorsicht Karten-Tricks" oder auf den Seiten von www.kartensicherheit.de. So kann man dort unter anderem einen so genannten SOS-Infopass herunterladen.
Die Karte ist weg - was tun?
Den weit verbreiteten Einsatz des "Plastikgeldes" machen sich viele Taeter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort fuer den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gruenden vom Geldautomaten einbehalten wird.
Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
KUNO - Debit-Karten fuer Lastschriftverfahren sperren
Mehr Sicherheit im unbaren Zahlungsverkehr wird durch ein computergestuetztes System der Polizei gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten erreicht.
KUNO (Kriminalitaetsbekaempfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehoerden und der Wirtschaft. Ziel ist, Betrugsfaelle im kartengestuetzten Zahlungsverkehr zu reduzieren.
Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (z.B. girocard, frueher auch als ec-Karte bezeichnet) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschaefte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch fuer das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!
Um das Kassenpersonal und Gewerbetreibende umfassend ueber das neue System zu informieren, hat die Polizeiliche Kriminalpraevention in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband des Einzelhandels (HDE) ein Informationsblatt erarbeitet, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann.
Weitere Informationen zum KUNO-Sperrsystem...
Sperr-Notruf 116 116Aufgrund der steigenden Zahl von kartenbasierten Zahlungen und der daraus resultierenden Unuebersichtlichkeit von Sperr-Hotlines wurde auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern und als Projekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116 116 eingefuehrt.
Unterstuetzt wird die Kampagne vom Handelsverband Deutschland - Der Einzelhandel (HDE). Mit der Kampagne informieren die Aktionspartner den Verbraucher durch verstaerkte Praeventionsmassnahmen und gezielte Tipps ueber das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schaeden zu verhindern.
Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen.
Debitkarten (z.B. girocard, frueher auch als ec-Karte bezeichnet) koennen bundesweit ueber die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 gesperrt werden.
Die Notrufnummer ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Dem Buerger wird im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen und darueber hinaus ist der Sperr-Notruf auch fuer sprach- und hoergeschaedigte Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.
Seit dem 1. November 2010 besteht fuer Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels die Moeglichkeit, die Sperrung der Online-Ausweisfunktion telefonisch zu veranlassen
Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwohl fuer Deutschland, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusaetzlichen Sicherheit, insbesondere fuer die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.
Sperrnummern fuer Kreditkarten: MasterCard nur Deutschland: 0800 071 3542 *
aus anderen Laendern (R-Gespraech): +1 636 7227 111
Visa: 0800 811 8440 *
aus anderen Laendern (R-Gespraech): +1 303 9671 096
American Express: +49 69 97 97 1000 **
Diners Club: +49 69 900 150 135 oder 136**
Bei einem Verlust empfehlen wir zudem, unverzueglich das kontofuehrende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an.
Was wird zur Sperrung benoetigt? Der Karteninhaber muss sich nicht fuer eine Nutzung des Sperr-Notrufs registrieren. Zur Sperrung der verlorenen Karten sollten dennoch folgende Daten bereit gehalten werden:
EC- und Bankkarten: die Kontonummer wird unbedingt benoetigt; die Bankleitzahl ist fuer die schnellere Abwicklung hilfreich Kreditkarten: der Name der Bank oder alternativ die Bankleitzahl
Welche Karten koennen gesperrt werden?
Der Sperr-Notruf 116 116 gilt fuer Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile koennen ueber 116 116 mehr als 90 Prozent aller Bank- und Zahlungskarten, diverse Mitarbeiterausweise von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Gesundheitswesen, sowie Unternehmen mit Mitarbeiterausweisen oder Zugangsberechtigungen einzubinden. Der diskriminierungsfreie Zugang ermoeglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und elektronischen Berechtigungen dem Sperr-Notruf anschliessen koennen - unabhaengig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.
Nicht vergessen! der WireCard Fragenkatalog!Kann ein Kanzlerkandidat so "inept" sein, oder hat er wissentlich gegen seine eigenen Anordungen verstossen?
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